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Vermietung von Geräten für die Glas- und Paneelmontage

Wir vermieten Geräte für die Glas- und Paneelmontage.

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AGB - Verkauf

I. Geltung

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

 

II. Vertragsabschluss

Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung. Auch das Absenden der vom Kunden bestellen Ware bewirkt den Vertrags-abschluss. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

 

III. Preis

Alle von uns genannten Preise sind, so ferne nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohn-kosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevanten Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendigen Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen.

 

IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des Zahlungs-verzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch all-fällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren oder Verzugszinsen in Höhe von 4% über der Sekundärmarktrendite zu verrechnen.

 

V. Vertragsrücktritt

Bei Annahmeverzug (Pkt. VII) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 15% des Brutto-rechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungs-verzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde – ohne dazu berechtigt zu sein – vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrags zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

 

VI. Mahn – und Inkassospesen

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der VO des BmwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütung ergeben.

VII. Lieferung, Transport,  Annahmeverzug
Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein brachenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen, sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wie eine Lagergebühr von 0,1% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

 

VIII. Lieferfrist

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbe-reitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu einer Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

 

IX. Erfüllungsort

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

 

X. Geringfügige Leistungsänderungen

Geringfügige oder sonstige für unseren Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt.

XI. Gewährleistung, Untersuchungs- u. Rügepflicht
Bei Gattungsschuld können wir uns von den Ansprüchen des Kunden auf Aufhebung des Vertrages oder auf angemessene Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist die mangelhafte Sache gegen eine mängelfreie austauschen; sofern es sich nicht um eine Gattungsschuld handelt, können wir uns überdies von der Pflicht zur Gewährung einer angemessenen Preisminderung dadurch befreien, dass wir in angemessener Frist in einer für den Verbraucher zumutbaren Weise eine Verbesserung bewirken oder das Fehlende nachtragen. Wir erfüllen die Gewährleistungsansprüche des Kunden bei Vorliegen eines behebbaren Mangels nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Be-hebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind. Es ist im Sinne des §§377 f HGB, die Ware nach der Lieferung unverzüglich, längstens aber binnen 6 Werktagen zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind uns unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich bekannt zu geben. Verdeckte Mängel sind unverzüglich, längstens aber binnen 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung, schriftlich zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.

 

XII. Schadenersatz

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

 

XIII. Produkthaftung

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkt-haftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

XIV. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde darf bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung nicht über die Vorbehaltsware verfügen, sie insbesonders nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

 

XV. Forderungsabtretungen

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zu endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, Lieferscheinen, Fakturen etc.  dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 VersVG bereits jetzt an uns abgetreten.
Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

 

XVI. Zurückbehaltung

Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

 

XVII. Rechtswahl, Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

XVIII. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht
Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden. Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

Vermietung Minikran

Wir vermieten Minikrane von Maeda, Reedyk und BG Lift.

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Vermietung von Transportgeräten

Wir vermieten Geräte für den Transport von unhandlichen Gegenständen – über steile Treppen und Steigungen.

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AGB - Miete

ANMIETUNG OHNE BEDIENPERSONAL

MIETBEDINGUNGEN

1.1  Der Vermieter verpflichtet sich, für die in der AB genannten Zeit dem Mieter ein technisch einwandfreies Gerät zum Einsatz zu überlassen.

1.2 Der Mieter trägt die Verantwortung dafür, dass das angemietete Gerät für den von ihm vorgesehenen Einsatz geeignet ist. Für die Eignungsprüfung stellt der Vermieter Arbeitsdiagramme und technische Daten der einzelnen Geräte auf Anfrage bereit. Bei besonders schwierigen Einsätzen wird dem Mieter empfohlen, den Vermieter zu einer Ortsbesichtigung anzufordern.

1.3 Solle sich die Mietzeit verringern oder verlängern, ist der Vermieter mindestens 2 Tage vorher zu verständigen. Soweit die betrieblichen Verhältnisse dies zulassen, wird er einer Verlängerung zustimmen. Bei voraussichtlicher Beendigung der Arbeiten ist der Vermieter in jedem Fall rechtzeitig zu verständigen, um ihm die Abholung des Gerätes zu ermöglichen.

1.4 Sollte das Gerät  infolge schlechter Witterung oder wegen sonstiger nicht vom Vermieter zu vertretender Gründe nicht eingesetzt werden können, geht die Ausfallzeit zu Lasten des Mieters.

1.5 Ab dem Zeitpunkt der Gefahrenübergabe steht das Gerät unter der Obhut des Mieters. Dieser hat alle aus dem Einsatz verursachten Schäden zu tragen. Die Gefahrübergabe endet für den Mieter erst mit ordnungsgemäßer Rückgabe des Gerätes und Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls. Die Rückgabe von Gerät nach Dienstschluss erfolgt zu Lasten und Risiko des Mieters. Der Mieter trägt die Obhutpflicht bis zur Rücknahme des Gerätes durch den Vermieter.

1.6 Der Vermieter empfiehlt eine Erweiterung des Versicherungsschutzes der Betriebshaftpflicht des Mieters, für das angemietete Gerät, auf die Dauer der Mietzeit.

1.7 Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung

1.8 Ob ein Gerät ohne Bedienungspersonal vermietet wird, entscheidet ausschließlich das LEEB Beratungspersonal.

 

EINSATZBEDINGUNEN

2.1 Der Mieter wird das Gerät in sorgfältiger Art und Weise gebrauchen, es vor Überbeanspruchung schützen und alle Rechtsvorschriften, die mit dem Besitz, dem Gebrauch oder der Erhaltung der Ausrüstung verbunden sind, beachten.

2.2 Der Vermieter weist einen oder mehrere Mitarbeiter des Mieters in die Handhabung der Maschine ein. Nur diese Kräfte sind zum Bedienen des Gerätes berechtigt und müssen dies auch schriftlich bestätigen (lt. UW). Das Bedienungspersonal muss mindestens das 18. Lebensjahr erreicht haben und die deutsche Sprache beherrschen.

2.3 Die Geräte dürfen nur bestimmungsgemäß benutzt werden, insbesondere darf das Gerät und die dazu angemieteten Zusatzgeräte nicht über die angegebenen Traglasten hinaus belastet werden.

2.4 Der Mieter bzw. das eingeschulte Personal nimmt zur Bedienung des Gerätes auch die Bedienungsanleitung zur Kenntnis.

2.5 Bei groben Arbeiten ist das Gerät ausreichend abzudecken und zu schützen. Dies gilt insbesondere bei Maler-, Schweiß- u. Reinigungsarbeiten mit Säuren. Verboten sind Spritz- u. Sandstrahlarbeiten.

2.6 Ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters ist eine entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe des Gerätes an andere Personen oder Firmen nicht möglich.

2.7 Der Mieter ist verpflichtet, den Motor- u. Hydraulikölstand, sowie den Wasserstand der Batterie täglich zu überprüfen und ggf.  kostenlos aufzufüllen. Für Schäden, die auf Betriebsstoffmangel zurückzuführen sind, haftet der Mieter. Transporte von Geräten über die Baustelle hinaus erfolgen ausschließlich durch den Vermieter, oder dessen Beauftragten.

2.8 Bei Störungen am Gerät ist der Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen.

2.9 Bei vorschriftswidrigem Einsatz des Gerätes kann der Vermieter jederzeit das Gerät abstellen oder von der Einsatzstelle entfernen, ohne auf die Vertragsdauer achten zu müssen.

2.10 Der Mieter haftet für alle Schäden, die er oder seine Mitarbeiter an der Maschine verursachen, sowie für alle entstehenden Ausfallzeiten der Maschine durch die Beschädigung. Die Reparaturkosten werden dem Mieter nach vorheriger Absprache und unter Bereitstellung von Beweisfotos berechnet. Als Verrechnungsgrundlage gilt im Zweifel das Gutachten eines vereidigten Sachverständigen. Auf Verlangen des Mieters kann zu dessen Lasten vom Vermieter eine Maschinenbruchversicherung abgeschlossen werden. Hierdurch wird die Haftung des Mieters gemäß Absatz 2.1 im Umfang des abgeschlossenen Versicherungsvertrages auf den Versicherer übertragen. Den vertragsmäßigen Selbstbehalt von € 550,00 pro Schadensfall hat der Mieter auf jeden Fall zu tragen.

2.11 Ausfallzeiten des Gerätes, welche  auf unsachgemäße Bedienung zurückzuführen sind, werden dem Mieter nicht erstattet.

2.12 Bei nichtpünktlichem Einsatz des Gerätes, der nicht durch den Vermieter verschuldet ist, ist der Mieter nicht berechtigt, Schadenersatz zu fordern. Das gleiche gilt, wenn das Gerät trotz Überprüfung seiner Funktionsfähigkeit während der Einsatzzeit ausfällt.

 

ANMIETUNG MIT BEDIENPERSONAL

Durch die Bestellung erkennt der Mieter die folgenden Mietbedingungen an, die unseren Angeboten und Auftragsannahmen zugrunde liegen.
Spätestens bei Beginn der Arbeiten gelten unsere Geschäftsbedingungen als angenommen.

1. Die Mietzeit (zuzüglich Transport) beginnt bei Anlieferung an der Baustelle und endet bei Verlassen der Baustelle.

2. Witterungsbedingte schriftliche Abbestellungen sind nur bei wetterabhängigen Arbeiten kostenlos und müssen bis spätestens 07.00 Uhr des Einsatztages erfolgen. Ist das Fahrzeug bereits an der Baustelle oder zur Baustelle unterwegs, wird die Arbeits-/Transportzeit nach Aufwand berechnet.

3. Auftragszeitänderungen – insbesondere Kürzungen – sind rechtzeitig anzukündigen. Bei Auftragszeitkürzungen behält sich der Vermieter das Recht vor, die ursprünglich bestellte Zeitdauer zu verrechnen, sofern kein Ersatzauftrag beschafft werden kann.

4. Mündliche, von den besonderen und allgemeinen Bedingungen abweichende Zusagen, von wem und welcher Art immer, bedürfen zur Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.

5. Im Falle des Nicht-Zustandekommens eines Auftrags behalten wir uns das Recht vor, eine etwaig durchgeführte Baustellenbesichtigung in Verrechnung zu bringen.

6. Ergibt sich nach unserem Ermessen vor oder während des Einsatzes unserer Fahrzeuge und Geräte aller Art, dass ihr Einsatz eine Schädigung Dritter zur Folge haben oder in der vorgesehenen Art und Weise aus einem wesentlichen Grunde nicht durch- oder fortgeführt werden kann, so sind wir unter Ausschluss von Ersatzansprüchen jeglicher Art berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Dies gilt auch bei Witterungseinflüssen und sonstigen höheren Gewalten. Das Entgelt wird dann anteilig berechnet. Wir sind berechtigt, bei der Durchführung des Auftrages andere Unternehmen einzuschalten; in diesem Falle haften wir nur für eine sorgfältige Auswahl derselben.

7. Die Zufahrtsmöglichkeit zur Arbeitsstelle und die Absicherung der Arbeitsstelle fallen in den Verantwortungsbereich des Mieters. Desgleichen gilt für die statische Abklärung bei Arbeiten auf entsprechendem Untergrund (Betondecken, fertigen Böden, Decken usw.) Für eventuell entstandene Schäden durch Befahren mit unseren Geräten übernimmt die Firma Leeb keine Haftung. Die Haftung dafür geht zu Lasten des Mieters.

8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Gewichte, Maße, die erforderliche Hakenhöhe und Ausladung des zu bewegenden Gutes genau bekannt zu geben. Vor Beginn des Auftrages ist die zu leistende Arbeit eindeutig zu bestimmen. Weisungen an unsere Arbeitskräfte, die vom Auftrag abweichen bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Weiters hat der Auftraggeber auf der Arbeitsstelle dem Einsatz entsprechend genügend Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen, welche mit den Arbeiten vertraut sind und über die entsprechenden Unfallverhütungsvorschriften aufgeklärt sind. Verletzt der Auftraggeber diese Bestimmungen, so hat er uns sowie unseren Bediensteten alle daraus entstandenen Schäden, auch wenn sie unverschuldet sind, zu ersetzen und von Ansprüchen Dritter freizuhalten.

9. Entsteht bei der Durchführung des Auftrages ein Schaden, so haften wir und die von uns Beauftragten sowie unsere Bediensteten auf keinen Fall über das hinaus, was unsere Versicherer nach Maßgabe der gesetzlichen Haftbestimmungen im Rahmen der Versicherungsbedingungen an Ersatz zu leisten haben, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie auch hergeleitet werden.
Schäden am zu bewegenden Gut, die über den Versicherungsumfang hinausgehen, sind durch die bestehende Versicherung nicht gedeckt. Wir lehnen für allfällige Schäden an der Last und am Baustellenobjekt, sowie jedwede Regressansprüche seitens des Versicherers unserer Auftraggeber oder von wem immer ab. Für Schäden und Nachteile, verursacht durch Verschulden unserer Auftraggeber oder durch Fehlangaben über Gewicht und Maße haften unsere Auftraggeber, insbesondere auch dafür, dass dadurch Kran- oder Fahrzeuge oder unsere Geräte beschädigt werden. Die Kosten dafür müssen vom Auftraggeber getragen werden. Vermögensschäden, die nicht mit einem am zu bewegenden Gut entstandenen Schaden im Zusammenhang stehen, sowie Sachfolgeschäden am übernommenen Gut, sind von der Haftung ausgenommen.

10. Bei nichtpünktlichem Einsatz des Geräts, der nicht durch den Vermieter verschuldet ist, ist der Mieter nicht berechtigt, Schadenersatz zu fordern. Das gleich gilt, wenn das Gerät trotz Überprüfung seiner Funktionsfähigkeit während der Einsatzzeit ausfällt. Für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch Versagen oder Ausfall der Geräte verursacht werden, übernimmt die Fa. Leeb keine Haftung.

11. Eine Haftung ist für Schäden aller Art ausgeschlossen, die durch Nichteinhaltung von Terminen oder Ausfall von Fahrzeugen, Geräten oder Arbeitsvorrichtungen aller Art entstehen.

12. Normalarbeitszeit 8 Stunden innerhalb von 06.00 – 18.00 Uhr, maximale Einsatzzeit pro Tag 10 Stunden inkl. An-/Abfahrtszeiten. Die angegebenen Mietpreise gelten nicht für Wochenend-, Feiertags- oder Nachtarbeiten (18.00 – 06.00 Uhr). Überstundenzuschläge werden ab überschreiten der Normalarbeitszeit berechnet.

 

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

1. Die Miete ist zu zahlen vom Zeitpunkt der Abfahrt des Gerätes vom Betriebshof des Vermieters und bis zur Rückkehr dorthin. Jeder angefangene Tag wird berechnet. Bei Vermietung mit Bedienpersonal wird jede angefangene ¼ Stunde verrechnet. Die Verrechnung erfolgt auf Grund der ausgestellten Arbeitszeitbescheinigungen, welche vom Auftraggeber oder dessen Vertreter zu unterschreiben sind. Reklamationen der Arbeitszeitbescheinigungen sind nur innerhalb von 10 Tagen möglich.

2. Abrechnungsgrundlage ist die betreffende Auftragsbestätigung.

3. Die vom Vermieter angegebenen Mietpreise beziehen sich ausschließlich auf eine maximale tägliche Einsatzdauer von 9 Stunden. Ein 2- oder 3-Schichtbetrieb ist nur nach vorheriger Abstimmung und schriftlicher Zusage durch den Vermieter zulässig. Abrechnung erfolgt auf der Basis einer 6-Tage Woche (MO – SA). Wochenend- u. Feiertagsarbeiten sind somit ohne vorherige Absprache mit dem Vermieter nicht möglich bzw. werden nach Vereinbarung mit den entsprechenden Überstundenzuschlägen berechnet.

4. Zahlungsbedingungen: Zahlbar innerhalb 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung rein netto ohne jeden Abzug (Dienstleistung). Bei Überschreitung des Zahlungstermins über 30 Tage werden 1% Verzugszinsen p. M.  verrechnet. Eine Aufrechnung von Forderungen gegen die Leistung des Vermieters ist in jedem Fall ausgeschlossen.

5. Falls zwischen Angebotslegung und Ausführung Änderungen in der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers eintreten oder Umstände bekannt werden, welche die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, sind wir berechtigt, entweder Vorauszahlung zu verlangen oder vom Auftrag zurückzutreten.

6. Solle irgendeine Bedingung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus irgendeinem Grund nichtig sein, so werden davon die übrigen Bedingungen nicht berührt.

7. Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Auftraggeber, die Betreibungskosten von Inkassobüros gemäß Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der Inkassoinstitute, BGBl. Nr. 141/1996 , zu vergüten.

 

GERICHTSSTAND

1. Sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, sowie für Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens geltend gemacht werden, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Vermieters.

2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt.

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Impressum

Ing. Leeb GmbH Hebe- und Montagetechnik
Küpfern 45, A-3335 Weyer (an der Enns)
Tel.: +43 (0)7355 8478-0
Fax: +43 (0)7355 8478-20
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Firmenbuchnummer: FN 174601 t, LG Steyr
DVR: 0999423
UID-Nr.: ATU 45435603
Gerichtsstand Steyr

GLN (der öffentlichen Verwaltung): 9110016032344

Behörde gem. ECG (E-Commerce Gesetz) Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land

Fachgruppe / Berufszweig
LG Handel m. Maschinen, Computersystemen, techn. u. ind. Bedarf, Handel mit motorisierten Garten-, Forst- und Kommunalgeräten
LI Kraftfahrzeugtechniker, Kraftfahrzeugtechnik

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Miete / für Verkauf

Unsere Datenschutzerklärung finden Sie hier.

 

Datenschutzerklärung

Datenschutz auf einen Blick
Allgemeine Hinweise

Die folgenden Hinweise geben einen einfachen Überblick darüber, was mit Ihren personenbezogenen Daten passiert, wenn Sie unsere Website besuchen. Personenbezogene Daten sind alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer unter diesem Text aufgeführten Datenschutzerklärung.

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Sie haben jederzeit das Recht unentgeltlich Auskunft über Herkunft, Empfänger und Zweck Ihrer gespeicherten personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie haben außerdem ein Recht, die Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten zu verlangen. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema Datenschutz können Sie sich jederzeit unter der im Impressum angegebenen Adresse an uns wenden. Des Weiteren steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu.

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Datenschutz
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Ing. Leeb GmbH Hebe- und Montagetechnik
Küpfern 45, A-3335 Weyer (an der Enns)

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Im Falle datenschutzrechtlicher Verstöße steht dem Betroffenen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in datenschutzrechtlichen Fragen ist die:

Österreichische Datenschutzbehörde
Wickenburggasse 8
1080 Wien
Telefon: +43 1 52 152-0 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.dsb.gv.at
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Mit den nachfolgenden Hinweisen klären wir Sie über die Inhalte unseres Newsletters sowie das Anmelde-, Versand- und das statistische Auswertungsverfahren sowie Ihre Widerspruchsrechte auf. Indem Sie unseren Newsletter abonnieren, erklären Sie sich mit dem Empfang und den beschriebenen Verfahren einverstanden.

Inhalt des Newsletters
Wir versenden Newsletter, E-Mails und weitere elektronische Benachrichtigungen mit werblichen Informationen (nachfolgend „Newsletter“) nur mit der Einwilligung der Empfänger oder einer gesetzlichen Erlaubnis. Sofern im Rahmen einer Anmeldung zum Newsletter dessen Inhalte konkret umschrieben werden, sind sie für die Einwilligung der Nutzer maßgeblich. Im Übrigen enthalten unsere Newsletter Informationen über die digitale Wirtschaft und all ihre Zweige (hierzu können insbesondere Hinweise auf Artikel,  Werbeanzeigen, Whitepaper oder Onlineauftritte gehören).

Double-Opt-In und Protokollierung
Die Anmeldung zu unserem Newsletter erfolgt in einem sog. Double-Opt-In-Verfahren. D.h. Sie erhalten nach der Anmeldung eine E-Mail, in der Sie um die Bestätigung Ihrer Anmeldung gebeten werden. Diese Bestätigung ist notwendig, damit sich niemand mit fremden E-Mail-Adressen anmelden kann.
Die Anmeldungen zum Newsletter werden protokolliert, um den Anmeldeprozess entsprechend den rechtlichen Anforderungen nachweisen zu können. Hierzu gehört die Speicherung des Anmelde- und des Bestätigungszeitpunkts, als auch der IP-Adresse. Ebenso werden die Änderungen Ihrer bei unserem selbst gehosteten Newslettertool  gespeicherten Daten protokolliert.

Anmeldedaten
Um sich für den Newsletter anzumelden, reicht es aus, wenn Sie Ihre E-Mailadresse angeben.
Optional bitten wir Sie Ihren Vor- und Nachnamen anzugeben. Diese Angaben dienen lediglich der Personalisierung des Newsletters. Ferner bitten wir Sie ebenfalls optional Ihr Geburtsdatum, das Geschlecht und Ihre Branche anzugeben. Diese Informationen nutzen wir nur, um die Inhalte des Newsletters den Interessen unserer Leser anzupassen.

Statistische Erhebung und Analysen
Die Newsletter enthalten einen sog. „web-beacon“, d.h. eine pixelgroße Datei, die beim Öffnen des Newsletters von unseren selbst gehostetn Newslettertool  abgerufen wird. Im Rahmen dieses Abrufs werden zunächst technische Informationen, wie Informationen zum Browser und Ihrem System, als auch Ihre IP-Adresse und Zeitpunkt des Abrufs erhoben. Diese Informationen werden zur technischen Verbesserung der Services anhand der technischen Daten oder der Zielgruppen und ihres Leseverhaltens anhand derer Abruforte (die mit Hilfe der IP-Adresse bestimmbar sind) oder der Zugriffszeiten genutzt.
Zu den statistischen Erhebungen gehört ebenfalls die Feststellung, ob die Newsletter geöffnet werden, wann sie geöffnet werden und welche Links geklickt werden. Diese Informationen können aus technischen Gründen zwar den einzelnen Newsletter-Empfängern zugeordnet werden. Es ist jedoch weder unser Bestreben, einzelne Nutzer zu beobachten. Die Auswertungen dienen uns viel mehr dazu, die Lesegewohnheiten unserer Nutzer zu erkennen und unsere Inhalte auf sie anzupassen oder unterschiedliche Inhalte entsprechend den Interessen unserer Nutzer zu versenden.

Online-Aufruf und Datenmanagement
Es gibt Fälle, in denen wir die Newsletter-Empfänger auf die Webseiten von unseren selbst gehosteten Newslettertool leiten. Z. B. enthalten unsere Newsletter einen Link, mit dem die Newsletter-Empfänger die Newsletter online abrufen können (z. B. bei Darstellungsproblemen im E-Mailprogramm). Ferner können Newsletter-Empfänger ihre Daten, wie z. B. die E-Mailadresse nachträglich korrigieren.

Kündigung/Widerruf
Sie können den Empfang unseres Newsletters jederzeit kündigen, d.h. Ihre Einwilligungen widerrufen. Damit erlöschen gleichzeitig Ihre Einwilligungen in dessen Versand via unseren selbst gehosteten Newslettertool  und die statistischen Analysen. Ein getrennter Widerruf des Versandes via unseren selbst gehosteten Newslettertool oder der statistischen Auswertung ist leider nicht möglich.
Einen Link zur Kündigung des Newsletters finden Sie am Ende eines jeden Newsletters.

Rechtsgrundlagen Datenschutzgrundverordnung
Entsprechend den Vorgaben der ab dem 25. Mai 2018 geltenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) informieren wir Sie, dass die Einwilligungen in den Versand der E-Mailadressen auf Grundlage der Art. 6 Abs. 1 lit. a, 7 DSGVO sowie § 96 Abs 3 TKG erfolgt. Der Einsatz unseren selbst gehosteten Newslettertool, Durchführung der statistischen Erhebungen und Analysen sowie Protokollierung des Anmeldeverfahrens, erfolgen auf Grundlage unserer berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser Interesse richtet sich auf den Einsatz eines nutzerfreundlichen sowie sicheren Newslettersystems, das sowohl unseren geschäftlichen Interessen dient, als auch den Erwartungen der Nutzer entspricht.?Wir weisen Sie ferner darauf hin, dass Sie der künftigen Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben gem. Art. 21 DSGVO jederzeit widersprechen können. Der Widerspruch kann insbesondere gegen die Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung erfolgen.

Plugins und Tools
Vimeo
Unsere Website nutzt Plugins des Videoportals Vimeo. Anbieter ist die Vimeo Inc., 555 West 18th Street, New York, New York 10011, USA.
Wenn Sie eine unserer mit einem Vimeo-Plugin ausgestatteten Seiten besuchen, wird eine Verbindung zu den Servern von Vimeo hergestellt. Dabei wird dem Vimeo-Server mitgeteilt, welche unserer Seiten Sie besucht haben. Zudem erlangt Vimeo Ihre IP-Adresse. Dies gilt auch dann, wenn Sie nicht bei Vimeo eingeloggt sind oder keinen Account bei Vimeo besitzen. Die von Vimeo erfassten Informationen werden an den Vimeo-Server in den USA übermittelt.

Wenn Sie in Ihrem Vimeo-Account eingeloggt sind, ermöglichen Sie Vimeo, Ihr Surfverhalten direkt Ihrem persönlichen Profil zuzuordnen. Dies können Sie verhindern, indem Sie sich aus Ihrem Vimeo-Account ausloggen.

Weitere Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Vimeo unter: https://vimeo.com/privacy.


YouTube
Diese Website verwendet Funktionen des Videodienstes YouTube, der Firma YouTube LLC, 901 Cherry Avenue, San Bruno, CA 94066, USA.
Durch das Aufrufen von Seiten dieser Website, die YouTube Videos integriert haben, werden Daten an YouTube übertragen, gespeichert und ausgewertet.?Sollten Sie ein Konto bei YouTube haben und angemeldet sein, werden diese Daten Ihrem persönlichen Konto und den darin gespeicherten Daten zugeordnet. Wenn Sie das nicht wünschen sollten, melden Sie sich bitte von YouTube ab.
Die Datenschutzrichtlinien von YouTube sind hier abrufbar: https://policies.google.com/privacy
Hier finden Sie welche Informationen YouTube sammelt und wie diese verwendet werden.


Google Web Fonts
Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten so genannte Web Fonts, die von Google bereitgestellt werden. Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browsercache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen.

Zu diesem Zweck muss der von Ihnen verwendete Browser Verbindung zu den Servern von Google aufnehmen. Hierdurch erlangt Google Kenntnis darüber, dass über Ihre IP-Adresse unsere Website aufgerufen wurde. Die Nutzung von Google Web Fonts erfolgt im Interesse einer einheitlichen und ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

Wenn Ihr Browser Web Fonts nicht unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt.

Weitere Informationen zu Google Web Fonts finden Sie unter https://developers.google.com/fonts/faq und in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.com/policies/privacy/.
Google Maps

Diese Seite nutzt über eine API den Kartendienst Google Maps. Anbieter ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.

Zur Nutzung der Funktionen von Google Maps ist es notwendig, Ihre IP Adresse zu speichern. Diese Informationen werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Der Anbieter dieser Seite hat keinen Einfluss auf diese Datenübertragung.

Die Nutzung von Google Maps erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer Online-Angebote und an einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar.

Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Google: https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/.

Reedyk

Reedyk erfindet, entwirft, baut und wartet Intelligent Power Machinery: die klügsten und stärksten Maschinen für besondere Anwendungen. Bei der Entwicklung der neuen Generation der Kompaktkrane haben wir ganz von vorn angefangen. Der C3412 ist darum keine verbesserte oder verkleinerte Version der bestehenden Hebekranmodelle, sondern ein einzigartiger Minikran, speziell entworfen für die flexible Anwendung in kleinen Räumen.

Ein einzelner Teleskoparm ist oft nicht praktikabel, insbesondere wenn man über Hindernisse hinweg heben muss. Darum haben die Reedyk Kompaktkrane einen Knickarm. In der Vertikalstellung des 1. Segments erhält das 2. Segment zusätzlichen Raum um so über Maschinen, Gerüste usw. hinweg oder unter durch Überdachungen hindurch heben zu können. Dies und auch die äußerst geringe Abstützfläche, welche unter anderem durch das Kontergewicht ermöglicht wird, wird hier eindrucksvoll veranschaulicht.

Umsichtiges Abstützen ist wesentlich für die Sicherheit von Ladung, Kranbediener, umstehenden und des Krans selbst. Darum haben wir die Abstützung hydraulisch, stufenlos ausfahrbar und schwenkbar konstruiert um sie genau dahin setzen zu können, wo sie den größten Nutzeffekt für Ihre Hubsituation hat. Sie platzieren die Abstützung dorthin wo Platz ist und müssen nicht erst Platz schaffen. Auf der untenstehenden Abbildung wird ersichtlich, welchen Vorteil eine derart flexible Abstützung im Vergleich zu den herkömmlich ausfahrbaren Stützen bietet.

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